Du darfst auch mit dem Führerschein Klasse B mit einem Anhänger fahren, allerdings nur Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGm). Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg ( zGm), muss man sich die Zulassungsbescheinigungen vom Zugfahrzeug und Anhänger anschauen. Unter Ziffer F.1 findet Du die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge. Addiert man beide, darf der Wert nicht
über 3500 kg kommen. Auch die Anhängelast des Zugfahreugs darf nicht überschritten werden.
Meistens übersteigt man die zulässige Gesamtmasse und benötigt deshalb den BE-Führerschein.
Du brauchst für diesen Führerschein aber nicht am theoretischen Unterricht teilzunehmen oder eine theoretische Prüfung abzulegen.
Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung mit anschließender praktischer Prüfung.
Sie beinhaltet gesetzliche Mindeststunden ( 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt ) + evtl. "Stadt- bzw. Rangierstunden" .