Ab dem 16. Lebensjahre erlaubt Dir dieser Führerschein ein Leicht- und Kleinkraftrad bis 125 ccm mit 0,1 Kw/Kg und max. 15 PS im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Es ist theoretischer und praktischer Unterricht, sowie eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Klasse A2
Dieser Führerschein erlaubt Dir ab 18 Jahren alle Krafträder bis max. 48 PS und 0,2 Kw/Kg im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Bei Vorbesitz Klasse A1 (mind. 2 Jahre) benötigst Du nur eine praktische Prüfung.
Ohne Vorbesitz Klasse A1: in diesem Fall muss immer der theoretische und praktische Unterricht absolviert werden und Du musst die theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Klasse A
Dieser Führerschein erlaubt Dir ab dem 24 .Lebensjahr alle Krafträder, d.h. ohne Einschränkung, im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Besitzt Du mit dem 20.Lebensjahr bereits 2 Jahre den Führerschein Klasse A2, so benötigst Du nur noch die praktische Prüfung.
Wenn Du mit dem 24.Lebensjahr, ohne Vorbesitz eines Motorradführerscheins Klasse A2 erwerben möchtest, so musst Du am theoretischen und praktischen Unterricht teilnehmen und die theoretische und praktische Prüfung machen.
Wichtig
Alle Fahrschüler und Fahrschülerinnen haben bei Ausbildung und Prüfung lt. Gesetz eine komplette Motorrad-Sicherheitsausstattung zu tragen.
(Helm, Handschuhe, knöchelhoches Schuhwerk, Motorradjacke und Hose, Rückenprotektor). Sicherheitskleidung kann dir in einigen Größen zur Verfügung gestellt werden. Frag einfach in unserer Fahrschule nach.